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Durchblick

AzubiPlan zeigt auf einer Tafel, wer wann wo eingesetzt ist — und meldet sich, wenn etwas dagegen spricht: Berufsschule, Urlaub, eine volle Werkstatt.

  • Einsatzplanung über alle Abteilungen — Konflikte fallen sofort auf
  • Der Ausbildungsrahmenplan läuft mit: sichtbar, was noch offen ist
  • Berufsschule, Urlaub und Kapazitäten sind schon eingerechnet

Fragen vorab? info@maerwert.de

Die Einsatzplanung in AzubiPlan: die Auszubildenden eines Standorts über sechs Kalenderwochen, rechts die Ablage der Lernorte, aus der die Einsätze auf die Wochen gezogen werden.

Ohne Jobrotation lernt niemand alles. Mit ihr verliert jeder den Überblick.

Um in einer Berufsausbildung alle gesetzlichen Lerninhalte vermittelt zu bekommen, muss ein Auszubildender durch die Abteilungen des Betriebs rotieren. Für Ausbilder ist es dabei fast unmöglich, mehr als hundert Lernziele verantwortungsvoll nachzuverfolgen: Welche Abteilung deckt welchen Lerninhalt ab? Und wer hat was bereits gelernt?

Lerninhalte im Ausbildungsrahmenplan eines Mechatronikers
165Lerninhalte im Ausbildungsrahmenplan eines Mechatronikers
Monate dauert seine Ausbildung
42Monate dauert seine Ausbildung
Abteilungen durchläuft er dafür — gezählt in einem Betrieb der Automobilbranche
16Abteilungen durchläuft er dafür — gezählt in einem Betrieb der Automobilbranche
Einzelnachweise bei vierzig Auszubildenden
6.000+Einzelnachweise bei vierzig Auszubildenden
Leon hat 165 Lerninhalte und muss dafür durch insgesamt 16 Abteilungen, um alles abzudecken. Wie soll man da den Überblick behalten?“
Anonymer Ausbilder, Automobilbranche·Januar 2026
  1. Die Planung ist ein Excel-Chaos

    Rotation, Berufsschulwochen, Urlaub, Prüfungen und Abteilungskapazitäten in einer Tabelle. Mit mehreren Auszubildenden ist das von Hand nicht mehr beherrschbar.

  2. Excel kennt den Ausbildungsrahmenplan nicht

    Welcher Lerninhalt wird in welcher Abteilung vermittelt? Und was muss wann vermittelt werden, damit Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen werden können?

  3. Die gesetzliche Auflage bleibt

    Nach § 14 BBiG muss der Ausbildungsbetrieb nachweisen, dass alle geforderten Lerninhalte im Unternehmen vermittelt werden. Eine Tabelle ist dafür kein Nachweis.

Dazu kommt der 31.12.2026. Zu diesem Termin schaltet die IHK-Organisation ihr digitales Berichtsheft ab. Das Berichtsheft ist nach §§ 13, 14 und 43 BBiG verpflichtend — Ausbildungsbetriebe sind damit gezwungen, eine Alternative bereitzustellen. Was das heißt

Der Unterschied

Andere Systeme planen die Einsätze. Wir planen den Erfolg der Auszubildenden.

Einsatzplan und gesetzlicher Ausbildungsrahmenplan liegen bei Maerwert in derselben Software. Jeder geplante Einsatz wird mit den Lerninhalten verknüpft, die dort vermittelt werden — und wird damit überprüfbar.

Einmalig verknüpft der Betrieb seine Lernorte mit den Inhalten. Danach zeigt Maerwert für jeden Auszubildenden, was abgedeckt ist, was geplant ist und was noch fehlt.

Wie das funktioniert
Die Abdeckung der Lerninhalte im Azubi-Profil: je Themenblock ein Sechseck, grün für vermittelt, gelb für eingeplant, grau für offen — darunter die integrativen Themen.

Beispiel Fachinformatiker — je Sechseck ein Themenblock: grün abgedeckt, gelb eingeplant, grau offen. Ein Klick zeigt die Lerninhalte im Wortlaut der Verordnung, mit Lernort und Stand.

Maerwert begleitet jeden Auszubildenden vom ersten Tag bis zum Abschluss. Mit klarer Planung, sichtbarem Fortschritt und einem Berichtsheft, das motiviert, statt zu nerven.